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Publikation: Begegnungszone Dorf, Zonensignalisation 20 km/h

Die Bauverwaltung Langnau verfügt gemäss Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der kant. Strassenverordnung, mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgende Verkehrsbeschränkung:

Begegnungszone Dorf
Zonensignalisation 20 km/h

Abgrenzung: Kehrgässli, Kehrstrasse, Kirchgasse, Marktstrasse, Moosstrasse, Sonnweg, Viehmarktstrasse

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons Bern innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Langnau erhoben werden. Die Einsprache ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Die Akten liegen während mindestens 30 Tagen, d.h. vom 22. März 2024 bis 29. April 2024, in der Bauverwaltung Langnau sowie auf der Homepage der Gemeinde öffentlich auf. Zudem können die Dokumente an dieser Stelle elektronisch eingesehen werden:

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Bauverwaltung Langnau