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Öffentliche Planauflage nach GGR-Beschluss: Revison der Ortsplanung

Der Gemeinderat von Langnau i. E. bringt gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des Baugesetzes vom 09. Juni 1985 (BauG) die nachfolgend aufgeführten Änderungen der baurechtlichen Grundordnung (Revision der Ortsplanung) aufgrund der Beschlussfassung des Grossen Gemeinderats vom 11. März 2024 zur erneuten öffentlichen Auflage.

Gegenstand der öffentlichen Auflage sind:

  • Änderungen Zonenplan 1 Siedlung
  • Änderungen Zonenplan 3 Landschaft (Süd)
  • Änderung Baulinienplan
  • Änderungen Baureglement
  • Ergänzungen Detailvermassung Zonenplan 1 Siedlung
  • Erläuterungsbericht (Bericht nach Art. 47 RPV)

Die detaillierten Änderungen sind den aufgelegten Akten zu entnehmen.

Die Akten liegen während mindestens 30 Tagen, d.h. vom 22. März 2024 bis am 29. April 2024 in der Bauverwaltung, Alleestrasse 8, 3550 Langnau i.E., öffentlich auf. Zudem können die Dokumente an dieser Stelle elektronisch eingesehen werden:

Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die aufgeführten Änderungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung, Alleestrasse 8, 3550 Langnau i.E., einzureichen.

Der Gemeinderat