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Publikation: Tempo-30-Zone Gesamtes Gemeindegebiet Abschnitt 008

Die Baukommission Langnau verfügt gemäss Artikel 3 Absatz 2 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr sowie Artikel 44 Absätze 1 und 2 der kantonalen Strassenverordnung, mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgende Verkehrsbeschränkung:

Tempo-30-Zone Gesamtes Gemeindegebiet Abschnitt 008
Zonensignalisation 30 km/h

Abgrenzung
Kreuzstrasse, Lenggenweg bis Kreuzung Napfstrasse
Lenggenweg
Wiederbergstrasse, Nr. 1 bis Nr. 51

Bezüglich Rechtsmittelbelehrung und Fristen wird auf die vorangehende Publikation (Tempo-30-Zone Gesamtes Gemeindegebiet Abschnitt 001) verwiesen. Die diesbezüglichen Erläuterungen gelten auch für diese Verfügung. Dasselbe gilt für den Ort und die Unterlagen der öffentlichen Auflage. Mit Ausnahme des folgenden Situationsplans:
008A_Situationsplan [pdf, 9.0 MB]

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Baukommission Langnau

Publikationstext [pdf, 77 KB]