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Publikation: Begegnungszone Dorf Abschnitt A005, Zonensignalisation 20 km/h

Die Baukommission Langnau verfügt gemäss Artikel 3 Absatz 2 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr sowie Artikel 44 Absätze 1 und 2 der kantonalen Strassenverordnung, mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgende Verkehrsbeschränkung:

Begegnungszone Dorf Abschnitt A005
Zonensignalisation 20 km/h

Abgrenzung
Bahnhofstrasse, Nr. 1 bis Nr. 13
Marktstrasse, Nr. 12 bis Kreuzung Bahnhofstrasse

Bezüglich Rechtsmittelbelehrung und Fristen wird auf die vorangehende Publikation (Begegnungszone Dorf Abschnitt A002) verwiesen. Die diesbezüglichen Erläuterungen gelten auch für diese Verfügung. Dasselbe gilt für den Ort und die Unterlagen der öffentlichen Auflage. Mit Ausnahme des folgenden Situationsplans:
A005_Situationsplan [pdf, 8.7 MB]

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Baukommission Langnau

Publikationstext [pdf, 77 KB]