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Adressauskunft / Auskunft aus dem Einwohnerkontrollregister

Einzelne Adressauskunft

Die Einwohnerkontrolle darf auf schriftliches Gesuch hin Namen, Vornamen, Geschlecht, Beruf, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Daten des Zu- und Wegzuges, Wegzugsort sowie Jahrgang einer Einzelperson bekannt geben, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller ein schützenswertes Interesse glaubhaft macht. 

Privatpersonen oder Firmen müssen ein schriftliches Gesuch mit einem Interessensnachweis einreichen. Dies ist möglich via Online-Schalter, per E-Mail oder mittels Briefpost. 

Telefonische Adressauskünfte bzw. Auskünfte aus dem Einwohnerkontrollregister werden nur an Amtsstellen (Bund, Kanton, Gemeinden, Polizei etc.) erteilt.

Listenauskunft

Gemäss Datenschutzreglement der Gemeinde Langnau i. E. unterliegen Listenauskünfte der Bewilligung durch den Gemeinderat.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Verordnung zum Gebührenreglement der Gemeinde Langnau i. E.:

  • Einzelauskunft: Fr. 10.00 pro Einzelauskunft. Muss für die erteilte Auskunft eine Rechnung gestellt werden (z.B. bei Bestellung über den Online-Schalter), so wird eine Gebühr von Fr. 15.00 inkl. Porto erhoben. Die Gebühren sind auch im Falle einer erfolglosen Auskunftsanfrage geschuldet.
  • Listenauskunft: Aufwandgebühr bzw. gemäss Beschluss des Gemeinderates

Rechtsgrundlagen