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Anmeldung (Zuzug nach Langnau)

Sie sind neu in der Gemeinde Langnau i. E. wohnhaft? Wir heissen Sie herzlich willkommen und verweisen gerne auf unsere Informationen für Neuzuziehende.

Wer in eine neue Gemeinde umzieht, muss sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug bei den Finanz- und Einwohnerdiensten anmelden. Bei ausländischen Staatsangehörigen muss die Anmeldung zudem zwingend vor Stellenantritt erfolgen.

Falls Sie die Abmeldung in der vorherigen Wohnsitzgemeinde nicht per eUmzug erledigt haben, muss die Anmeldung am Schalter (persönlich oder mit entsprechender Vollmacht) erfolgen. Für Staatsangehörige mit bestimmten Aufenthaltsbewilligungen sowie für Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter steht eUmzug nicht zur Verfügung.

Bitte bringen Sie zur persönlichen Anmeldung am Schalter folgende Unterlagen mit:

Zuzug Schweizerinnen und Schweizer:

  • Amtlicher Ausweis (Identitätskarte, Reisepass)
  • Krankenkassenkarte der Grundversicherung (bei Familien für alle Familienmitglieder)
  • Familienbüchlein oder Familienausweis sowie Geburtsscheine der Kinder (sofern nicht im Familienbüchlein bzw. -ausweis eingetragen)
  • Kopie Sorgerechtsregelung (bei nicht verheirateten oder geschiedenen Eltern)
  • Trennungsvereinbarung (falls verheiratet oder getrennt)
  • Bestätigung selbstständiger Wohnsitz (falls verheiratet und nur ein Ehepartner nach Langnau umzieht)
  • Unter Umständen kann eine Kopie Ihres Mietvertrags oder ein entsprechender Nachweis erforderlich sein. Falls nötig, teilen wir Ihnen dies mit.

Zuzug Ausländerinnen und Ausländer:

  • Gültiger amtlicher Ausweis (Identitätskarte, Reisepass)
  • Abmeldebestätigung der letzten Wohnsitzgemeinde in der Schweiz oder im Ausland
  • Ausländerausweis im Original (falls vorhanden)
  • Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Geburtsurkunde
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Karte oder Police einer Schweizerischen Krankenkassengrundversicherung (bei Familien für alle Familienmitglieder)
  • Heiratsurkunde (falls verheiratet)
  • Scheidungsurkunde (falls geschieden)
  • Todesurkunde des verstorbenen Ehepartners (falls verwitwet)

Wochenaufenthalt: Siehe Beitrag "Wochenaufenthalt"

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Verordnung zum Gebührenreglement der Gemeinde Langnau i. E. bzw. nach übergeordneten Erlassen:

  • Für Schweizer Staatsangehörige: Fr. 20.00 pro volljährige Person
  • Für ausländische Staatsangehörige: Fr. 25.00 pro volljährige Person (in Ausnahmefällen auch für minderjährige Personen). Zudem fallen Gebühren für den Ausländerausweis an.

Hinweis

Vergessen Sie nicht die Bekanntgabe der Adressänderung an weitere Stellen / Personen.

Rechtsgrundlagen

open positions