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Kulturförderbeiträge (einmalige)

Die Kulturkommission gewährt im Rahmen der bewilligten Budgetkredite Einzelbeiträge und finanzielle Förderungen an kulturelle Projekte oder Veranstaltungen in der Gemeinde Langnau i. E.

Der Kulturkommission steht jährlich ein finanzieller Betrag im Budget zur Ausrichtung von Förderbeiträgen zur Verfügung. Wenn Sie einen einmaligen Kulturförderbeitrag beanspruchen möchten, haben sie die Möglichkeit, bei der Präsidialabteilung als Kultursekretariat ein entsprechendes Gesuch einzureichen.

Ein Gesuch muss folgende Punkte enthalten:

  • Kontakt und Biographieangaben von den wichtisten Beteiligten am Projekt
  • Projektbeschrieb
  • Darlegung des Bezugs zu Langnau i. E.
  • Budget
  • Finanzierungsplan mit anderen Finanzierungspartnern (sofern vorhanden)
  • Nennung der Höhe des erwarteten Betrages
  • Angabe bisheriger Leistungen der Gemeinde Langnau i. E.
  • einen Termin- bzw. Auftrittsplan

Bitte beachten Sie folgende Eingabefristen für Gesuche an die Kulturkommission:

  • 15. April 2024
  • 15. Juni 2024
  • 31. Juli 2024
  • 15. November 2024

Gesuche, welche bis zu den jeweiligen Eingabefristen vollständig bei der Präsididalabteilung eingereicht wurden, werden anschliessend durch die Kulturkommission behandelt. Der entsprechende Entscheid wird Ihnen ca. innerhalb eines Monats (seit Eingabefrist) eröffnet.

Die Kulturkommission beurteilt und prüft die Beitragsgesuche auf verschiedene Kriterien. Innerhalb der geltenden Finanzkompetenzen entscheidet sie über einmalige Förderbeiträge selbstständig. Ansonsten stellt die Kulturkommission dem Gemeinderat Antrag, sofern sie das Projekt oder die Veranstaltung als unterstützungswürdig erachtet. 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch dem Beitrag "Kultur" sowie dem Kulturkonzept der Gemeinde Langnau i. E. (im Beitrag Reglemente und Verordnungen, Register 5 - Schulwesen, Sport, Kultur).