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Lebensbescheinigung / Lebensbestätigung

Oftmals werden Lebensbescheinigungen im Zusammenhang mit Rentenbezügen verlangt. Das Dokument wird nur bei persönlichem Erscheinen am Schalter der Finanz- und Einwohnerdienste, unter Vorweisung Ihrer Identitätskarte oder des Passes, ausgestellt.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Verordnung zum Gebührenreglement der Gemeinde Langnau i. E.:

  • Fr. 10.00 pro Lebensbescheinigung, vorbehalten bleibt Artikel 87 Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)

Rechtsgrundlagen