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Taxiführer- und Taxihalterbewilligung

Das Führen eines Taxis bedarf einer Taxiführerbewilligung (3 Jahre gültig). Dazu sind neben der ordentlichen Taxiprüfung des Strassenverkehrsamtes (Eintragung im Führerausweis) noch weitere Vorgaben zu erfüllen, wie beispielsweise eine Prüfung im Zusammenhang mit den gesetzlichen Vorschriften und eine Ortskundeprüfung. Anmeldeformulare und Auskünfte dazu erhalten Sie bei der Abteilung Öffentliche Sicherheit.

Um ein Taxiunternehmen zu betreiben, benötigt es eine Taxihalterbewilligung. Diese ist bei der Abteilung Öffentliche Sicherheit zu beantragen. Die Abteilung Öffentliche Sicherheit gibt gerne Auskunft über die entsprechenden Auflagen und Bedingungen, die dafür erfüllt werden müssen.

Weitere Informationen finden Sie in der Verordung über das Halten und Führen von Taxis.