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Wohnsitzbescheinigung

Ordentliche Wohnsitzbestätigung

Für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem andern Zweck kann mit der Wohnsitzbestätigung die Wohnsitzdauer in der Gemeinde Langnau i. E. bestätigt werden. Sie können das Dokument persönlich am Schalter abholen oder mit dem entsprechenden Formular im Online-Schalter bestellen und zu Ihnen nach Hause zustellen lassen.

SBB-Wohnsitzbestätigung

Die SBB verlangen - je nach Kategorie - für den Kauf eines GA Familia oder eines GA Duo Partner eine Wohnsitzbestätigung. Dafür stellen sie auf ihrer Website das "Formular für die Wohnsitzbestätigung" zur Verfügung. Bitte füllen Sie das Formular SBB-Wohnsitzbestätigung vollständig aus. Anschliessend bringen Sie das ausgefüllte Formular am Schalter der Finanz- und Einwohnerdienste vorbei oder lassen es uns via Online-Schalter zukommen. Die Finanz- und Einwohnerdienste werden anschliessend die Personalien bestätigen. 

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Verordnung zum Gebührenreglement der Gemeinde Langnau i. E.:

  • Pro Wohnsitzbestätigung: Fr. 20.00
  • Pro SBB-Wohnsitzbestätigung: Fr. 10.00. Muss der Betrag in Rechnung gestellt werden (z.B. bei Bestellung über den Online-Schalter), so wird eine Gebühr von Fr. 15.00 inkl. Porto erhoben.

Rechtsgrundlagen