Testamentsbescheinigung
Auf Verlangen eines Notars bzw. einer Notarin oder von Angehörigen stellt die Präsidialabteilung eine Testamentsbescheinigung aus. Diese bescheinigt, dass bei der Gemeinde Langnau i. E. kein Testament zur Eröffnung eingereicht worden ist. Zur Ausstellung einer Testamentsbescheinigung werden die Personenangaben der verstorbenen Person benötigt. Weiter ist bekannt zu geben, an welche Adresse die Testamentsbescheinigung versendet werden soll.
Bei Fragen gibt die Präsidialabteilung gerne Auskunft.
Gebühr
Die Gebühren richten sich nach der Verordnung zum Gebührenreglement der Gemeinde Langnau i. E.:
Eine Testamentsbescheinigung kostet Fr. 30.00 (zuzüglich allfällige Portokosten).