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Umzug innerhalb der Gemeinde

Ein Umzug innerhalb der Gemeinde Langnau i. E. muss innerhalb von 14 Tagen seit dem Umzug bei den Finanz- und Einwohnerdiensten gemeldet werden. Auch ein Wohnungswechsel im gleichen Gebäude muss als Umzug bekannt gegeben werden.

Sie können den Umzug am Schalter (persönlich oder mit entsprechender Vollmacht), via eUmzug oder telefonisch (+41 34 409 31 71) melden. Für Staatsangehörige mit bestimmten Aufenthaltsbewilligungen sowie für Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter steht eUmzug nicht zur Verfügung. Falls eUmzug nicht zur Verfügung steht, kann auch das Formular "Umzug innerhalb der Gemeinde (falls eUmzug nicht möglich)" im Online-Schalter verwendet werden. 

Bitte bringen Sie zur persönlichen Bekanntgabe der Umzugsmeldung am Schalter foglende Unterlagen mit:

Schweizerinnen und Schweizer:

  • Amtlicher Ausweis (Identitätskarte, Reisepass)
  • Trennungsvereinbarung (falls verheiratet oder getrennt)
  • Bestätigung selbstständiger Wohnsitz (falls verheiratet und nur ein Ehepartner innerhalb Langnau umzieht)
  • Unter Umständen kann eine Kopie Ihres neuen Mietvertrags oder ein entsprechender Nachweis erforderlich sein. Falls nötig, teilen wir Ihnen dies mit.

Ausländerinnen und Ausländer:

  • Gültiger amtlicher Ausweis (Identitätskarte, Reisepass)
  • Neuer Mietvertrag
  • Trennungsvereinbarung (falls verheiratet oder getrennt)
  • Bestätigung selbstständiger Wohnsitz (falls verheiratet und nur ein Ehepartner innerhalb Langnau umzieht)

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Verordnung zum Gebührenreglement der Gemeinde Langnau i. E. bzw. nach übergeordneten Erlassen:

  • Für Schweizer Staatsangehörige: Für Niedergelassene Fr. 20.00 pro volljährige Person. Bei Wochenaufenthalter Fr. 20.00 pro Person.
  • Für ausländische Staatsangehörige: Es fallen Gebühren für den Ausländerausweis an.

Hinweis

Vergessen Sie nicht die Bekanntgabe der Adressänderung an weitere Stellen / Personen.

Rechtsgrundlagen