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Kulturförderbeiträge (wiederkehrende)

Wiederkehrende Kulturförderbeiträge werden durch den Gemeinderat beschlossen und festgelegt. Die Kulturkommission stellt Antrag. Mit Empfängerinnen und Empfängern regelmässig wiederkehrender Beiträge ab einer gewissen Höhe werden Leistungsverträge abgeschlossen. 

Die Gewährung von jährlich wiederkehrenden Beiträgen richtet sich nach den Richtlinien des Gemeinderates bezüglich der Ausrichtung von Beiträgen an Langanuer Vereine. Der Abschluss von Leistungsverträgen bleibt kulturellen Institutionen mit einem kontinuierlichen Angebot vorbehalten. Dabei werden insbesondere folgende Kriterien massgebend beurteilt:

  • Professionalität
  • Resonanz
  • Relevanz
  • Innovativer Ansatz

Im Sinne einer Planungssicherheit werden die wiederkehrenden Beiträge in der Regel auf drei Jahre zugesichert. Die Ausrichtung jährlich wiederkehrender Beiträge schliesst in der Regel die Gewährung zusätzlicher einmaliger Beiträge aus. 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch dem Beitrag "Kultur" sowie dem Kulturkonzept der Gemeinde Langnau i. E. (im Beitrag Reglemente und Verordnungen, Register 5 - Schulwesen, Sport, Kultur).

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