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Unentgeltliche Bestattung / Übernahme Bestattungskosten

Grundsätzlich haben die engsten Angehörigen für die Bestattungskosten aufzukommen (Art. 17 Friedhof- und Bestattungsreglement der Einwohnergemeinde Langnau i. E.). Dies gilt auch, wenn die Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben oder kein Vermögen vorhanden ist. Laut Bundesgericht gehören die Bestattungskosten zu den familiären Pflichten.

Sofern die Personen in eine finanzielle Notlage geraten würden, haben sie die Möglichkeit, bei der Gemeinde um eine unentgeltliche Bestattung zu ersuchen.

Weitere Informationen finden Sie in folgenden Dokumenten:

Bitte beachten Sie, dass die engsten Angehörigen (Ehegatte, eingetragener Partner oder eingetragene Partnerin, Kinder, Eltern) je einen Antrag zu stellen haben.

Die Präsidialabteilung prüft und beurteilt das eingereichte Gesuch um unentgeltliche Bestattung und entscheidet abschliessend über die Genehmigung oder die Ablehnung.

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