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Abmeldung (Wegzug aus Langnau)

Sie ziehen aus Langnau weg? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Die Finanz- und Einwohnerdienste Langnau i. E. nehmen Ihren Wegzug frühestens vier Wochen im Voraus, spätestens aber am Tage des Wegzuges, entgegen. Bei einem Wegzug ins Ausland kann die Wegszugsmeldung bereits 3 Monate im Voraus erfolgen.

Sie haben die Möglichkeit, den Wegzug am Schalter (persönlich oder mit entsprechender Vollmacht) oder via eUmzug zu melden. Für Staatsangehörige mit bestimmten Aufenthaltsbewilligungen sowie für Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter steht eUmzug nicht zur Verfügung.

Bitte bringen Sie zur persönlichen Anmeldung am Schalter folgende Unterlagen mit:

Wegzug in eine andere Gemeinde in der Schweiz:

  • Amtlicher Ausweis (Identitätskarte, Reisepass)
  • Ausländerausweis (ausländische Staatsangehörige)
  • Unter Umständen kann eine Kopie Ihres Mietvertrags oder ein entsprechender Nachweis erforderlich sein. Falls nötig, teilen wir Ihnen dies mit.

Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde nach der Frist und den erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung.

Wegzug ins Ausland:

  • Amtlicher Ausweis (Identitätskarte, Reisepass)
  • Ausländerausweis (ausländische Staatsangehörige)
  • Genaues Ausreisedatum (wenn Ausreise per Flug: Kopie Flugticket)
  • Genaue Auslandadresse
  • Bekanntgabe einer Kontaktperson in der Schweiz -> Bitte verwenden Sie die entsprechende Vollmacht
  • bei Wegzug einer minderjährigen Person: Einverständniserklärung Umzug minderjährige Kinder –> Bitte verwenden Sie das entsprechende Formular
  • Unter Umständen kann eine Kopie Ihres Mietvertrags oder ein entsprechender Nachweis erforderlich sein. Falls nötig, teilen wir Ihnen dies mit.

Wochenaufenthalt: Siehe Beitrag "Wochenaufenthalt"

Gebühren

Die Abmeldung ist kostenlos.

Hinweis

Vergessen Sie nicht die Bekanntgabe der Adressänderung an weitere Stellen / Personen.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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