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Wochenaufenthalt

Wochenaufenthalter bzw. Wochenaufenthalterinnen sind Personen, die an den Arbeitstagen am Arbeitsort übernachten und die arbeitsfreie Zeit (in der Regel Wochenenden) regelmässig an einem anderen Ort (sog. Familien- oder Freizeitort) verbringen. Ein Wochenaufenthalt am Arbeitsort (Aufenthaltsort) ist in der Regel notwendig, wenn eine alltägliche Rückkehr an den Wohnort (Familien- oder Freizeitort) aus zeitlichen, beruflichen oder finanziellen Gründen nicht zumutbar ist.

Wenn Sie sich länger als 3 Monate in einer Gemeinde aufhalten und die Voraussetzung für die Niederlassung nicht erfüllen, müssen Sie sich zum Aufenthalt anmelden. Der Aufenthalt ist für eine befristete Dauer zu führen (z.B. während der Zeit des Studiums bzw. Ausbildung).

Anmeldung Wochenaufenthalt in der Gemeinde Langnau i. E.:

Die Anmeldung ist innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug bei den Finanz- und Einwohnerdiensten am Schalter (persönlich oder entsprechender Vollmacht) oder über das entsprechende Formular im Online-Schalter zu erledigen. Die Anmeldung für Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter per eUmzug ist nicht möglich.

Vor der Anmeldung müssen Sie bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde eine Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis) bestellen.

Bitte bringen Sie zur persönlichen Anmeldung am Schalter folgende Unterlagen mit:

  • Amtlicher Ausweis (Identitätskarte, Reisepass)
  • Mietvertrag
  • Arbeits-, Lehrvertrag oder Studienbestätigung

Anmeldung Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde, mit Hauptwohnsitz in Langnau i. E.:

Damit Sie sich bei der Aufenthaltsgemeinde als Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter anmelden können, bestellen Sie vorgängig die Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt bei den Finanz- und Einwohnerdiensten. Dies ist am Schalter (persönlich oder mit entsprechender Vollmacht), per Telefon (+41 34 409 31 71) oder über das entsprechende Formular im Online-Schalter möglich. 

Die Bescheinigung wird Ihnen nur zugesendet, falls die Aufenthaltsgemeinde keine elektronische Meldung erhält. Die Zustellung des physischen Dokuments erfolgt in der Regel innert 3 bis 5 Arbeitstagen.

Erkundigen Sie sich bitte direkt bei der neuen Aufenthaltsgemeinde nach der Frist und den erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung.

Beendigung des Wochenaufenthalts in der Gemeinde Langnau i. E.:

Die Abmeldung ist frühestens vier Wochen im Voraus, spätestens aber am Tage des Wegzuges bei den Finanz- und Einwohnerdiensten am Schalter (persönlich oder mit entsprechender Vollmacht) oder über das entsprechende Formular im Online-Schalter zu erledigen.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Verordnung zum Gebührenreglement der Gemeinde Langnau i. E.:

  • Übermittlung der Personenstandsdaten und der Gültigkeitsdauer von der Niederlassungs- zur Aufenthaltsgemeinde: Fr. 20.00 pro Person.
  • Verlängerung des Aufenthalts durch die Niederlassungs- und Aufenthaltsgemeinde: Fr. 10.00 pro Person. Muss für die Verlängerung des Aufenthalts eine Rechnung gestellt werden (z.B. bei Abwicklung über den Online-Schalter), so wird eine Gebühr von Fr. 15.00 inkl. Porto erhoben.

Rechtsgrundlagen