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Gewichtsbeschränkung auf Gemeindestrassen und Güterweganlagen

Die Bauverwaltung Langnau verfügt gemäss Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der kantonalen Strassenverordnung, mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgende Verkehrsbeschränkung:

Verkehrsmassnahme während Auftauperiode

  • Höchstgewicht 3.5 Tonnen für Güterweganlagen Witenbach–Olternen, Kammershaus–Molentrog und Lihnenstutz
  • Höchstgewicht 7.5 Tonnen für Güterweganlage Oberlehn–hinter Rehbach
  • Höchstgewicht 14 Tonnen für Gemeindestrassen und übrige Güterweganlagen

Die davon betroffenen Gemeinde- und Güterstrassen werden zu gegebener Zeit entsprechend signalisiert. Wir machen darauf aufmerksam, dass notwendige Transporte (Kraftfutter etc.) noch vor der Auftauperiode zu erfolgen haben. Die Gewichtsbeschränkung beginnt mit dem Aufstellen der Signale und dauert so lange, bis diese wieder entfernt werden.