Friedhof / Todesfall
Adresse
Friedhof
Längägerten 380
3550 Langnau i. E.
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Beschreibung Friedhof
Das Personal des Friedhofes ist zuständig für die Erstellung und Pflege der Gräber sowie den allgemeinen Unterhalt der Friedhofanlage. Auf Wunsch der Angehörigen bepflanzen sie die Gräber gemäss Bestellung.
Friedhof- und Bestattungsreglement
Das Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Langnau finden Sie unter Reglemente und Verordnungen (Ziffer 3 Bauwesen / Planung / Land- und Forstwirtschaft - 330.00).
Aufhebung von Gräbern per 01. März 2026
Auf den 01. März 2026 werden folgende Gräber der im Jahr 1995 verstorbenen Personen aufgehoben:
- Sarggräber Nrn. 383 - 426
- Urnengräber Nrn. 2053 - 2062
- Gemeinschaftsgrab Todesjahr 2015
- Urnennische Nr. 19
Die Angehörigen werden gebeten, Grabschmuck und Grabmäler bis Ende Februar 2026 abzuräumen, wenn sie selber darüber verfügen möchten. Nach diesem Zeitpunkt wird die Gemeinde die nötigen Arbeiten ausführen.
Die entfernten Namensschilder des Gemeinschaftsgrabes werden noch aufbewahrt und können auf Wunsch bei der Friedhofgärtnerin abgeholt werden.
Dienstleistungen
- Grabanpflanzungen
- Grabarten
- Grabgestaltungs-Informationen / Merkblatt Grabgestaltung
- Unentgeltliche Bestattung / Übernahme Bestattungskosten
Ihre Ansprechpersonen
| Ansprechpartner / Funktion | Kontakt |
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Elsa Martina Funktion
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Gasser Eveline Funktion
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