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Vorgehen bei einem Todesfall

Der Todesfall einer angehörigen Person ist für alle betroffenen schwierig und fordernd. Nachstehend finden Sie eine kurze Zusammenstellung der Schritte, welche nach einem Todesfall zum Zuge kommen.

Todesbescheinigung

Bei einem Todesfall zuhause muss ein Arzt benachrichtigt werden, welcher die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Im Spital oder im Alters- und Pflegeheim wird der Todesschein direkt durch die entsprechende Einrichtung ausgestellt.

Bestattungsunternehmen

Nach Wunsch mit einem Bestattungsunternehmen Kontakt aufnehmen. Dieses unterstützt und berät Sie in diversen Anliegen rund um das Thema Todesfall.

Meldung beim Zivilstandsamt

Der Todesfall muss innerhalb von zwei Tagen beim Zivilstandsamt gemeldet werden. Bringen Sie die ärztliche Todesbescheinigung oder das Familienbüchlein mit (bei ausländischen Personen: Pass, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung).

Meldung bei der Gemeinde

Melden Sie den Todesfall bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Öffentliche Sicherheit) zur Aufnahme des Siegelungsprotokolls und allfälliger Organistion der Beisetzung. Ist eine Bestattung auf dem Friedhof Langnau gewünscht, erhalten Sie dort umfassende Informationen dazu.