Vorgehen bei einem Todesfall
Der Todesfall einer angehörigen Person ist für alle betroffenen schwierig und fordernd. Nachstehend finden Sie eine kurze Zusammenstellung der Schritte, welche nach einem Todesfall zum Zuge kommen.
Todesbescheinigung
Bei einem Todesfall zuhause muss ein Arzt benachrichtigt werden, welcher die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Im Spital oder im Alters- und Pflegeheim wird der Todesschein direkt durch die entsprechende Einrichtung ausgestellt.
Bestattungsunternehmen
Nach Wunsch mit einem Bestattungsunternehmen Kontakt aufnehmen. Dieses unterstützt und berät Sie in diversen Anliegen rund um das Thema Todesfall.
Meldung beim Zivilstandsamt
Der Todesfall muss innerhalb von zwei Tagen beim Zivilstandsamt gemeldet werden. Bringen Sie die ärztliche Todesbescheinigung oder das Familienbüchlein mit (bei ausländischen Personen: Pass, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung).
Meldung bei der Gemeinde
Melden Sie den Todesfall bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Öffentliche Sicherheit) zur Aufnahme des Siegelungsprotokolls und allfälliger Organistion der Beisetzung. Ist eine Bestattung auf dem Friedhof Langnau gewünscht, erhalten Sie dort umfassende Informationen dazu.