Bestattung
Die Bestattung wird gestützt auf die Todesmitteilung des Zivilstadsamtes durch die Abteilung Öffentliche Sicherheit bewilligt und erfolgt nach Angaben der Angehörigen oder deren Vertreter. Die Angehörigen geben an, welche Grabart gewünscht wird. Können keine Angehörigen ermittelt werden, so werden von Amtes wegen die für die Urnenbestattung notwendigen Vorkehrungen getroffen, wenn keine gewichtigen Gründe dagegen sprechen.
Die Verstorbenen werden in der Regel in den Räumen der Abdankungshalle aufgebahrt. Die Bestattungen in Sarggräbern finden in der Regel Montag bis Freitag um 14.00 Uhr statt, für alle übrigen Grabarten zusätzlich um 11.00 Uhr. In Absprache mit den Beteiligten können die Zeiten im Einzelfall auch anders festgesetzt werden.
Bei Bestattungen oder Trauerfeiern in Langnau i. E. werden in der Regel die Glocken der evangelisch-reformierten und römlisch-katholischen Kirche geläutet.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Langnau i. E.
Gebühren
Grundsätzlich haben die engsten Angehörigen für die Bestattungskosten aufzukommen (Art. 17 Friedhof- und Bestattungsreglement der Einwohnergemeinde Langnau i. E.). Dies gilt auch, wenn die Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben oder kein Vermögen vorhanden ist. Laut Bundesgericht gehören die Bestattungskosten zu den familiären Pflichten.
Sofern die Personen in eine finanzielle Notlage geraten würden, haben sie die Möglichkeit, bei der Gemeinde um eine unentgeltliche Bestattung zu ersuchen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Dienstleistung "unentgeltliche Bestattung / Übernahme Bestattungskosten"
Bestattungsunternehmen
Es steht Ihnen frei, ein Bestattungsunternehmen beizuziehen. Der Umfang der durch das Bestattungsunternehmen zu erbringenden Aufgaben, hängt von Ihrem Auftrag ab.
Bestattungsunternehmen in der Gemeinde Langnau i. E.: