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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie generelles Feuerwerksverbot

Wegen der anhaltenden Trockenheit und der neuen Hitzewelle kommende Woche gilt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ab sofort für den ganzen Kanton Bern. Zudem sind das Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Anzünden von Höhenfeuern generell verboten.

Aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) auf das ganze Kantonsgebiet erweitert.

Generelles Feuerwerksverbot

Zudem ist das Zünden von Feuerwerkskörpern (inkl. Kleinst-Knallkörpern) und Raketen sowie anderen pyrotechnischen Gegenständen auf dem ganzen Kantonsgebiet generell verboten, also auch ausserhalb der Feuerverbotszonen. Generell verboten sind auch das Steigenlassen von Himmelslaternen und das Anzünden von Höhenfeuern bzw. 1. Augustfeuern. 

Aufruf zu grosser Vorsicht

Ausserhalb der Feuerverbotszonen sind Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht zu entfachen. Alle Feuer sind immer zu beobachten und Funkenwurf ist sofort zu löschen. Bei Wind ist ganz darauf zu verzichten. 

Die Situation wird durch das Amt für Wald und Naturgefahren am 6. August 2026 neu beurteilt.

Die Gemeinde Langnau dankt der Bevölkerung für das Einhalten der Massnahmen!

Weitere Informationen:
Webseite Kanton Bern - Naturgefahren