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ZPP Nr. XV "Vordere Zürchermatte" / öffentliche Mitwirkung

Der Gemeinderat Langnau bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 09. Juni 1985 die Zone mit Planungspflicht Nr. XV "Vordere Zürchermatte" mit Zonenplanänderung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Die Mitwirkungsunterlagen umfassen folgende Dokumente:

Die Unterlagen liegen vom 02. April 2026 bis und mit 08. Mai 2026 bei der Bauverwaltung Langnau, Alleestrasse 8, 3550 Langnau i. E., auf und können während den Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind oben stehend auch elektronisch verfügbar.

Während der Mitwirkungsfrist können schriftlich und begründet Eingaben und Anregungen eingereicht werden. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung, Alleestrasse 8, 3550 Langnau i. E., zu richten.​​​​