Teilrevision Verordnung zum Gebührenreglement / Inkraftsetzung per 01.10.2026
In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Langnau i. E. an seiner Sitzung vom 20. Juli 2026 eine Teilrevision der Verordnung zum Gebührenreglement erlassen hat. Vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden treten die revidierten Anhänge 5 (Gebühren Bereich Umwelt, Friedhof), 6 (Gebühren Bereich Schul- und Sportanlagen) und 12 (Gebühren Bereich Kultur, Kupferschmiede) per 01. Oktober 2026 in Kraft.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung, d. h. bis am 28. September 2026, Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i. E., erhoben werden.