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Solar- und Photovoltaikanlagen

Anlagen zur Gewinnung von erneuerbarer Energie sind baubewilligungsfrei, wenn sie den kantonalen Richtlinienentsprechen.

Für baubewilligungsfreie Solaranlagen besteht eine Meldepflicht. Die Bauherrschaft reicht der Bauverwaltung spätestens 7 Tage vor Baubeginn das Meldeformular für Solaranlagen mit folgenden Angaben ein:

  • Standort
  • Art der Anlage
  • Grösse der Anlage

Haben Sie weitere relevante Unterlagen dazu, dann können Sie diese gleich mit dem amtlichen Formular abgeben.