Solar- und Photovoltaikanlagen
Anlagen zur Gewinnung von erneuerbarer Energie sind baubewilligungsfrei, wenn sie den kantonalen Richtlinienentsprechen.
Für baubewilligungsfreie Solaranlagen besteht eine Meldepflicht. Die Bauherrschaft reicht der Bauverwaltung spätestens 7 Tage vor Baubeginn das Meldeformular für Solaranlagen mit folgenden Angaben ein:
- Standort
- Art der Anlage
- Grösse der Anlage
Haben Sie weitere relevante Unterlagen dazu, dann können Sie diese gleich mit dem amtlichen Formular abgeben.