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Siegelung

Die Abteilung Öffentliche Sicherheit erstellt nach einem Todesfall zusammen mit Angehörigen, Erbinnen und Erben oder allfälligen Beistandspersonen, die Kenntnisse über die Umstände haben, ein Siegelungsprotokoll. Dabei werden insbesondere die finanziellen Verhältnisse und die vermutlichen Erben erfasst. Das Siegelungsprotokoll muss innert sieben Arbeitstagen nach dem Ableben erstellt werden. Das Siegelungsverfahren dauert in der Regel zwischen einer halben und einer ganzen Stunde und wird in der Regel in den Räumlichkeiten der Abteilung Öffentliche Sicherheit durchgeführt. 

Weitere Informationen zur Siegelung: