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Bienen

Beiträge an Imkerinnen und Imker

Auch in diesem Jahr wird die Gemeinde Langnau freiwillige Beiträge an die Imker und Imkerinnen mit Bienenständen in der Gemeinde Langnau i. E. ausrichten. In der Regel beträgt der Beitrag Fr. 20.00 pro Bienenvolk. Die Beiträge müssen mit einem entsprechenden Gesuch beantragt werden.  

Gesuchformular Imkerbeiträge 2024 [pdf, 764 KB]

Das Gesuchformular kann auch bei der Bauverwaltung bezogen oder telefonisch angefordert werden.

Die korrekt ausgefüllten Gesuche müssen bis spätestens 31. Mai 2024 bei der Bauverwaltung eintreffen (Abgabe am Schalter oder per E-Mail). Verspätete eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Bauverwaltung
Alleestrasse 8
3550 Langnau i. E.

bauverwaltung@langnau-ie.ch

Beseitigung Bienenschwärme

Herrenlose, d. h. den Imkern und Imkerinnen entflohene Bienenschwärme, die sich an Baumästen in privaten Gärten usw. niederlassen, können direkt einem Imker oder einer Imkerin oder dem bzw. der für das Gebiet zuständigen Bieneninspektor bzw. Bieneninspektorin gemeldet werden. Die Imkerinnen und Imker fangen die Schwärme ein und können diese weiter verwerten. Für die Beseitigigung von Bienenschwärmen sind grundsätzlich die betroffenen Land- und Liegenschaftsbesitzer bzw. Land- und Liegenschaftsbesitzerinnen verantwortlich. Bienenschwärme sind eindrücklich, es besteht aber grundsätzlich keine Gefahr. 

Hotline Bienen Kanton Bern 
0848 700 001
www.bienen.ch/kontakte-adressen