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Pflegeverhältnisse von Kindern und Jugendlichen in privaten Haushalten

Wenn Sie ein Kind oder einen Jugendlichen kurz oder längerfristig in Ihrer Familie aufnehmen möchten, brauchen Sie in den meisten Fällen eine Bewilligung:

  • Mit Entschädigung: Ab einer Aufenthaltsdauer von mehr als 1 Monat.
  • Ohne Entschädigung: Ab einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Monaten.
  • Regelmässige Aufenthalte: Auch kürzere, aber wiederkehrende Platzierungen sind bewilligungspflichtig.

Arten der Unterbringung von Pflegekindern

  • Krisenunterbringung: Wenn ein Kind kurzfristig Schutz und Betreuung braucht (z. B. bei einer familiären Notlage oder nach einer behördlichen Anordnung), kann es vorübergehend in einer Pflegefamilie aufgenommen werden.
  • Ferienunterbringung: Wiederkehrende Ferienaufenthalte gelten rechtlich als regelmässige Aufnahme auch wenn die Aufenthalte zeitlich begrenzt sind.
  • Langzeitunterbringung: Leben Kinder dauerhaft oder auf unbestimmte Zeit in einer Pflegefamilie, spricht man von Langzeitunterbringung.

Bewilligung

Die Bewilligung erteilt das Kantonale Jugendamt. Die Bewilligungen müssen vor der Aufnahme eingeholt werden.

Pflegekinderaufsicht

Die Pflegekinderaufsicht Oberes Emmental, geführt vom Sozialdienst Oberes Emmental prüft im Auftrag des Kantonalen Jugendamtes die Eignung der Pflegefamilie, begleitet die Platzierung und besucht die Pflegefamilien mindestens einmal pro Jahr.

Wenn Sie ein Kind in Ihrem Haushalt aufnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an die Fachstelle Pflegekinderaufsicht unter pka@langnau-ie.ch oder +41 34 409 31 51.

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