Betreuung von Erwachsenen in privaten Haushalten
Die Aufnahme von erwachsenen Personen mit Pflege-, Betreuungs- oder Therapiebedarf ist bewilligungspflichtig, wenn sie dauerhaft in einer Familie oder Wohngemeinschaft leben.
- Privater Haushalt: Wohneinheit von maximal drei betreuten Personen, die Unterkunft und Betreuung erhalten.
- Zuständig für die Bewilligung ist Ihre Wohnsitzgemeinde.
Für folgende Angebote gelten besondere Rahmenbedingungen:
- Betreuung im Rahmen von Verwandtschafts- oder Nachbarschaftshilfe sowie innerhalb einer Ehe- oder Lebenspartnerschaft
- Angebote, die ausschliesslich der Tagesstruktur dienen
- Betreuung von Personen mit Suchtproblematik
Wenn Sie eine erwachsene Person in Ihrem Haushalt aufnehmen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeindeverwaltung oder den Sozialdienst Oberes Emmental.