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Betreuung von Erwachsenen in privaten Haushalten

Die Aufnahme von erwachsenen Personen mit Pflege-, Betreuungs- oder Therapiebedarf ist bewilligungspflichtig, wenn sie dauerhaft in einer Familie oder Wohngemeinschaft leben.

  • Privater Haushalt: Wohneinheit von maximal drei betreuten Personen, die Unterkunft und Betreuung erhalten.
  • Zuständig für die Bewilligung ist Ihre Wohnsitzgemeinde.

Für folgende Angebote gelten besondere Rahmenbedingungen:

  • Betreuung im Rahmen von Verwandtschafts- oder Nachbarschaftshilfe sowie innerhalb einer Ehe- oder Lebenspartnerschaft
  • Angebote, die ausschliesslich der Tagesstruktur dienen
  • Betreuung von Personen mit Suchtproblematik

Wenn Sie eine erwachsene Person in Ihrem Haushalt aufnehmen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeindeverwaltung oder den Sozialdienst Oberes Emmental.

Weitere Informationen und Formulare