Parkkarten
Für bestimmte Parkplätze und Strassenzüge können Parkkarten erworben werden:
Onlineschalter: Parkkarten-Antrag
Mit einer Parkkarte darf die Parkzeitbegrenzung auf dem betroffenen Parkplatz überschritten werden. Auf einigen Parkplätzen ist das Kontingent an Parkkarten bereits ausgeschöpft und es können keine Monats- oder Jahresparkkarten mehr ausgestellt werden.
Übersicht Parkierung Langnau [pdf, 230 KB]
Die Parkkarten sind in folgenden Erlassen geregelt:
- Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Register 4: Polizei-, Feuerwehr-, Markt- und Zivilschutzwesen, 410.01)
- Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Register 4: Polizei-, Feuerwehr-, Markt- und Zivilschutzwesen, 410.01)
- Verordnung zum Gebührenreglement (Register 2: Finanz- und Steuerwesen, 200.01)
Hinweis: Ab 01. November 2026 werden die Parkkarten nicht mehr automatisch verlängert. Die betroffenen Personen sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Parkbewilligung gültig ist.
Bis 30. September 2026 nimmt die Abteilung Öffentliche Sicherheit Anfragen für Parkkarten am Schalter, telefonisch, per E-Mail oder via Online-Schalter entgegen. Ab 01. November 2026 müssen Parkbewilligungen neu online bestellt werden. Tagesparkkarten können weiterhin auch am Schalter der Abteilung Öffentliche Sicherheit, telefonisch oder per E-Mail bezogen bzw. bestellt werden.