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Bienenschwärme beseitigen

Herrenlose, d. h. den Imkern und Imkerinnen entflohene Bienenschwärme, die sich an Baumästen in privaten Gärten usw. niederlassen, können direkt einem Imker oder einer Imkerin oder dem bzw. der für das Gebiet zuständigen Bieneninspektor bzw. Bieneninspektorin gemeldet werden. Die Imkerinnen und Imker fangen die Schwärme ein und können diese weiter verwerten. Für die Beseitigigung von Bienenschwärmen sind grundsätzlich die betroffenen Land- und Liegenschaftsbesitzer bzw. Land- und Liegenschaftsbesitzerinnen verantwortlich. Bienenschwärme sind eindrücklich, es besteht aber grundsätzlich keine Gefahr. 

Hotline Bienen Kanton Bern 
0848 700 001
www.bienen.ch/kontakte-adressen