Amtliche Bewertung / Liegenschaftssteuer
Die Gemeinden sind im Auftrag der kantonalen Steuerverwaltung zuständig für die Bewirtschaftung der Dossiers für die Amtliche Bewertung. Detaillierte Bewertungsunterlagen zu seiner Liegenschaft kann jede Eigentümerin oder jeder Eigentümer bei der Steuerverwaltung Langnau gegen Gebühr beziehen.
Liegenschaftssteuer
Die Liegenschaftssteuer wird für diejenigen natürlichen und juristischen Personen erhoben, welche am Ende des Kalenderjahres als Eigentümerinnen und Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind (Eingangsdatum der Grundbuchmeldung, nicht Datum von Nutzen und Gefahr). Sie wird durch die Gemeinde erhoben und gehört zu den sogenannten fakultativen Gemeindesteuern. Der Satz zur Erhebung der Liegenschaftssteuer beträgt in Langnau 1,5 Promille des amtlichen Wertes.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Verordnung zum Gebührenreglement der Gemeinde Langnau i. E.