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Testamentsaufbewahrung

Die Präsidialabteilung betreibt und verwaltet ein Depot für letztwillige Verfügungen. Zur Aufbewahrung abgegeben werden können Testamente und Erbverträge.

Ein hinterlegtes Dokument kann gegen Vorzeigen der Aufbewahrungsbescheinigung und eines gültigen Personalausweises jederzeit wieder herausverlangt werden. Bei der Präsidialabteilung werden letztwillige Verfügungen sicher aufbewahrt. Bei einem Todesfall wird das Depot systematisch überprüft, damit die Verfügungen rechtzeitig und korrekt eröffnet werden können.

Bei Fragen gibt die Präsidialabteilung gerne Auskunft.

Gebühr

Die Gebühren richten sich nach der Verordnung zum Gebührenreglement der Gemeinde Langnau i. E.:

  • Für die Hinterlegung eines Testamentes oder eines Erbvertrages: Fr. 40.00 (einmalig)
  • Für den Austausch oder die Ergänzung des hinterlegten Dokumentes: Fr. 10.00
  • Herausgabe des Dokumentes mit Versand Inland inkl. Porto: Fr. 50.00 (bei Abholung gratis)
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