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Adressauskunft / Auskunft aus dem Einwohnerkontrollregister

Informationen zum Produkt bzw. zur Dienstleistung

Informationen zur Adressauskunft bzw. zur Auskunft aus dem Einwohnerkontrollregister erhalten Sie unter der entsprechenden Dienstleistungs-Beschreibung.

Gebühr

Die Gebühr richtet sich nach der Verordnung zum Gebührenreglement der Gemeinde Langnau i. E.:

  • Pro Einzelauskunft (am Schalter der Finanz- und Einwohnerdienste): Fr. 10.00
  • Bei Online-Bestellung und damit verbundener Rechnungstellung wird der Mindest-Rechnungsbetrag von Fr. 15.00 inkl. Porto (Inland) verrechnet.
  • Die Gebühr ist auch im Falle einer erfolglosen Auskunftsanfrage geschuldet.

Verarbeitungsdauer

Sie erhalten die Adressauskunft bzw. die Auskunft aus dem Einwohnerkontrollregister nach Prüfung des Interessennachweises in der Regel innert 3 bis 5 Arbeitstagen per Post.

Preis: CHF 15.00