Adressauskunft / Auskunft aus dem Einwohnerkontrollregister
Informationen zum Produkt bzw. zur Dienstleistung
Informationen zur Adressauskunft bzw. zur Auskunft aus dem Einwohnerkontrollregister erhalten Sie unter der entsprechenden Dienstleistungs-Beschreibung.
Gebühr
Die Gebühr richtet sich nach der Verordnung zum Gebührenreglement der Gemeinde Langnau i. E.:
- Pro Einzelauskunft (am Schalter der Finanz- und Einwohnerdienste): Fr. 10.00
- Bei Online-Bestellung und damit verbundener Rechnungstellung wird der Mindest-Rechnungsbetrag von Fr. 15.00 inkl. Porto (Inland) verrechnet.
- Die Gebühr ist auch im Falle einer erfolglosen Auskunftsanfrage geschuldet.
Verarbeitungsdauer
Sie erhalten die Adressauskunft bzw. die Auskunft aus dem Einwohnerkontrollregister nach Prüfung des Interessennachweises in der Regel innert 3 bis 5 Arbeitstagen per Post.
Preis: CHF 15.00