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Die Parkkarte wird in elektronischer Form und gestützt auf das Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze und die Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Langnau i. E. ausgestellt. Die Gebühren richten sich nach der Verordnung zum Gebührenreglement der Gemeinde Langnau i. E.
Die Parkkarteninhabenden sind berechtigt, ihr Fahrzeug über die erlaubte Zeit hinaus zu parkieren.
Geschäftsbetriebe, die in der ganzen Gemeinde Langnau i. E. tätig sind und nachweisen können, dass sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit auf eine Parkkarte angewiesen sind, können um eine Parkkarte für Handwerksbetriebe ersuchen. Die Parkkarte für Handwerksbetriebe ist auf dem gesamten Gemeindegebiet gültig.
Die Parkkarten können für die durch die Unternehmung auf ihren Namen und ihre Adresse eingelösten oder benützten leichten Motorwagen ausgestellt werden.
Firma*
Anrede Keine Angabe Herr Frau Neutrale Anrede
Name*
Vorname*
Telefon*
E-Mail*
Erstmaliger Bezug oder Verlängerung?*
Gültig ab* Ab wann soll die Parkkarte gültig sein? Wählen Sie einen Termin; frühestens jedoch am übernächsten Werktag.
Gültigkeitsdauer* 1 Monat 2 Monate 3 Monate 4 Monate 5 Monate 6 Monate 7 Monate 8 Monate 9 Monate 10 Monate 11 Monate 1 Jahr Wie lange soll die Parkkarte gültig sein?
Einmalige Parkkarte oder automatische Verlängerung bei Ablauf der Gültigkeit*
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