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Parkkarten-Antrag (Handwerksbetrieb)

Erläuterungen zur Parkkarte

Die Parkkarte wird in elektronischer Form und gestützt auf das Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze und die Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Langnau i. E. ausgestellt. Die Gebühren richten sich nach der Verordnung zum Gebührenreglement der Gemeinde Langnau i. E.

Die Parkkarteninhabenden sind berechtigt, ihr Fahrzeug über die erlaubte Zeit hinaus zu parkieren.

Geschäftsbetriebe, die in der ganzen Gemeinde Langnau i. E. tätig sind und nachweisen können, dass sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit auf eine Parkkarte angewiesen sind, können um eine Parkkarte für Handwerksbetriebe ersuchen. Die Parkkarte für Handwerksbetriebe ist auf dem gesamten Gemeindegebiet gültig.

Die Parkkarten können für die durch die Unternehmung auf ihren Namen und ihre Adresse eingelösten oder benützten leichten Motorwagen ausgestellt werden.

Angaben zu Ihrem Unternehmen

Angaben zur Kontaktperson

Angaben zur gewünschten Parkkarte

Erstmaliger Bezug oder Verlängerung?

Wie lange soll die Parkkarte gültig sein?

Einmalige Parkkarte oder automatische Verlängerung bei Ablauf der Gültigkeit

Soll Ihre Parkkarte bei Ablauf der Gültigkeit automatisch verlängert werden?