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Parkkarten-Antrag (Privatpersonen)

Erläuterungen zur Parkkarte

Die Parkkarte wird in elektronischer Form und gestützt auf das Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze und die Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Langnau i. E. ausgestellt. Die Gebühren richten sich nach der Verordnung zum Gebührenreglement der Gemeinde Langnau i. E.

Die Parkkarteninhabenden sind berechtigt, ihr Fahrzeug über die erlaubte Zeit hinaus zu parkieren.

Temporäre Parkierungsbeschränkungen (bei Anlässen usw.) bleiben vorbehalten.

Die Parkkarte kann nur auf Ihren Namen und Ihre Adresse eingelöste leichte Motorwagen ausgestellt werden. Die Parkkarte ist nicht übertragbar.

Ihre Angaben

Angaben zur gewünschten Parkkarte

Erstmaliger Bezug oder Verlängerung?

Es können maximal fünf Auto-Kennzeichen erfasst werden.

Für welchen Parkplatz wünschen Sie eine Parkkarte?

Wie lange soll die Parkkarte gültig sein?

Einmalige Parkkarte oder automatische Verlängerung bei Ablauf der Gültigkeit

Soll Ihre Parkkarte bei Ablauf der Gültigkeit automatisch verlängert werden?