Solar- und Photovoltaikanlagen
Anlagen zur Gewinnung von erneuerbarer Energie sind baubewilligungsfrei, wenn sie den kantonalen Richtlinienentsprechen.
Für baubewilligungsfreie Solaranlagen besteht eine Meldepflicht. Die Bauherrschaft nimmt die Meldung an die Bauverwaltung bis spätestens 7 Tage vor Baubeginn über eBau vor. Es sind unter anderem folgende Angaben zu machen:
- Standort
- Art der Anlage
- Grösse der Anlage
Haben Sie weitere relevante Unterlagen dazu, dann können Sie diese gleichzeitig an die Bauverwaltung übermitteln.