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Abstimmungen und Wahlen: Organisation und Durchführung

Die Präsidialabteilung ist für die Organisation und die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen zuständig.

Für das Ausmitteln der Abstimmungs- und Wahlresultate bietet die Präsidialabteilung zeitgerecht die erforderliche Anzahl Personen aus der Bevölkerung zur Mithilfe am Abstimmungs- bzw. Wahlwochenende auf. Die aufgebotenen Stimmberechtigten sind verpflichtet, als Abstimmungs- und Wahlpersonal zu amten. Ein Ablehnungs- oder Dispensationsgesuch muss innert 10 Tagen seit dem Empfang des Aufgebotes schriftlich bei der Präsidialabteilung eingereicht werden.

Weitere Informationen zur Organisation und der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen erhalten Sie bei der Präsidialabteilung.

Weitere Informationen