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Öffentliche Planauflage: Überbauungsordnung Verladeplatz

Überbauungsordnung Verladeplatz inkl. geringfügiger Änderung des Baureglements in Art. 28 ZPP Nr. XIV Verladeplatz

Der Gemeinderat Langnau bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 09. Juni 1985 die Überbauungsordnung Verladeplatz und gestützt auf Art. 122 Abs. 7 BauV die geringfügige Änderung des Baureglements in Art. 28 Abs. 6 ZPP Nr. XIV zur ZPP «Verladeplatz», mit den nachfolgenden Unterlagen zur öffentlichen Auflage:

Weitere Unterlagen (orientierend) bestehend aus:

Die Akten liegen vom 04. Juni 2026 bis 10. Juli 2026 bei der Bauverwaltung Langnau öffentlich auf. Zudem sind die Akten oben stehend auch elektronisch verfügbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Langnau einzureichen (Art. 60 Abs. 2 BauG).

In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).

Zusätzliches Orientierungsdokument (nicht Bestandteil der Auflageakten):