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Gewässerschutz

Gewässer sind wichtig für Mensch und Natur. Aus diesem Grund gilt es Sorge zu tragen. Das Gewässerschutzgesetz bezweckt, die oberirdischen und unterirdischen Gewässer zu schützen. Es dient insbesondere der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen, der Sicherstellung und haushälterischen Nutzung des Trink- und Brauchwassers, der Erhaltung natürlicher Lebensräume für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt sowie der Erhaltung von Fischgewässern. 

Zustandsaufnahme Privater Abwasseranlagen

Die Gewässerschutzgesetzgebung gilt für öffentliche und private Abwasseranlagen. Bau und Unterhalt öffentlicher Anlagen sind Aufgaben der Gemeinde. Dadurch sollen die Gesetzgebungen befolgt und der Betrieb sichergestellt werden. Der Gewässerschutz ist aber nur dann gewährleistet, wenn auch die Funktion der privaten Entwässerungsanlagen sichergestellt ist. Defekte und mangelhafte Anlagen führen zur Verunreinigung von Gewässern und des Grundwassers. Die Gemeinde hat die Aufsichtspflicht über die privaten Abwasseranlagen wahrzunehmen.

Diese Ausgangslage hat zur Folge, dass die Gemeinde ein Projekt zur Zustandsaufnahme privater Abwasseranlagen (ZpA) ausgearbeitet hat. Es ist vorgesehen, in mehreren Etappen den Zustand der privaten Entwässerungsanlagen im gesamten Gemeindegebiet aufzunehmen. Der Grosse Gemeinderat wird voraussichtlich noch im Jahr 2022 ein entsprechendes Kreditgeschäft behandeln.

Neu- und Umbauten

Auch bei privaten Bauvorhaben gilt es, die Belange des Gewässerschutzes zu berücksichtigen. Bei Um- oder Anbauten sollen unter anderem mangelhafte Leitungen respektive Versickerungsanlagen saniert werden. Eine konforme Versickerung von Regenwasser ist nicht nur bei Neubauten anzustreben. Vorplätze sind durchlässig zu erstellen, damit das Regenwasser an Ort und Stelle versickert und so dem natürlichen Kreislauf zurückgegeben werden kann. 

Bei Fragen steht Ihnen das Team der Bauverwaltung gerne zur Verfügung.