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Kommissionen

Wahlbehörde Grosser Gemeinderat

Amtsdauer bis 28. Februar 2030

Die Kommissionen, die durch den Grossen Gemeinderat gewählt werden, bestehen grundsätzlich aus neun Mitgliedern, wobei ein Mitglied dem Gemeinderat angehört. Bei der Wahl der Kommissionsmitglieder wird dem Ergebnis der letzten Wahlen in den Grossen Gemeinderat Rechnung getragen. In den Kommissionen wird das Vertretungsverhältnis der Parteien möglichst eingehalten. Den Vorsitz führt das für das entsprechende Ressort zuständige Gemeinderatsmitglied.


Wahlbehörde Grosser Gemeinderat

Amtsdauer bis 31. Dezember 2029

Der Grosse Gemeinderat wählt jeweils in der ersten Sitzung einer Amtsdauer aus seiner Mitte eine Geschäftsprüfungskommission von 7 Mitgliedern. Auf die Parteivertretung ist dabei angemessen Rücksicht zu nehmen. Jährlich ernennt der Grosse Gemeinderat zudem für ein Kalenderjahr eine Präsidentin oder einen Präsidenten sowie eine Vizepräsidentin oder eine Vizepräsidentin. Die Mitgliedschaft in der Geschäftsprüfungskommission sowie das Präsidium sowie die Vizepräsidien des Grossen Gemeinderats sind unvereinbar.


Wahlbehörde Gemeinderat

Amtsdauer bis 28. Februar 2030

Die Kommissionen, die durch den Gemeinderat gewählt werden, bestehen in der Regel aus sieben Mitgliedern, wobei – mit Ausnahme des ständigen Abstimmungs- und Wahlausschusses – ein Mitglied dem Gemeinderat angehört. Der Gemeinderat bestimmt die Zusammensetzung dieser Kommissionen. Die Kommissionsmitglieder gehören nicht zwingend einer Partei an, sondern wirken als Fachleute mit.